Förderschulinternate

Die Janusz-Korczak-Internate als Teil des Schul- und Internatsverbunds Bethel im Norden verstehen sich als Kopplung zum schulischen Angebot und sind nicht nur örtlich, sondern auch konzeptionell eng mit diesem verzahnt.
Die Internate in Vechta sowie die drei Standorte in Freistatt bieten insgesamt 32 Plätze für Jungen im Alter von 6 bis 13 Jahren, überwiegend im Grundschulalter.
Ziel ist es, Kindern, die in ihren bisherigen Lebens- und Lernzusammenhängen – insbesondere im Elternhaus und in der Schule – Verunsicherungen oder wiederholte Misserfolge erlebt haben, einen stabilen Rahmen mit verlässlichen Beziehungen und klaren Strukturen zu bieten
Ein multiprofessionelles Team mit sechs hauptamtlichen Mitarbeitenden gewährleistet im Schichtdienst eine durchgängige Betreuung an 365 Tagen im Jahr. Dadurch wird ein kontinuierlicher pädagogischer Prozess sichergestellt, der Sicherheit, Orientierung und individuelle Förderung ermöglicht.

Die im intensiven Ganztagssetting sichtbar werdenden sozialen und emotionalen Herausforderungen können innerhalb der überschaubaren Gemeinschaft des Internats gezielt aufgegriffen und bearbeitet werden. Durch den täglichen, strukturierten Austausch zwischen Schule und Wohneinheit entsteht zwischen den Fachkräften und dem Kind eine eng abgestimmte Begleitung, die auf nachhaltige Stabilisierung ausgerichtet ist. Vor den halbjährlichen Hilfeplangesprächen finden zwischen Schule und Wohneinheit regelhaft „kleine HPGs“ statt, um die Schnittstelle fachlich zu koordinieren, Entwicklungsverläufe gemeinsam auszuwerten und Ziele sowie Maßnahmen für die weitere Förderung abzustimmen. Auf diese Weise werden Beobachtungen aus beiden Lebensbereichen zusammengeführt, ein gemeinsames pädagogisches Handeln sichergestellt und die Hilfeplangespräche inhaltlich vorbereitet.

Perspektivisch stehen die Reintegration in das Regelschulsystem sowie die Rückführung in das familiäre Umfeld im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Ergänzend profitieren die Kinder von vielfältigen Freizeit- und therapeutischen Angeboten in unmittelbarer Nähe der Standorte, die den Entwicklungsprozess ganzheitlich unterstützen.
Die stationäre Wohngruppe ist ein Angebot nach § 2 Abs. 2, Ziffer 4 - 5 SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfegesetz. Rechtsgrundlage ist der § 27 in Verbindung mit §§ 34, 34 i.V.m. 35 a SGB VIII und ein entsprechender Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII.
Ein Artikel der Sulinger Kreiszeitung gibt Einblicke in das Leben der Kinder- und Jugendlichen in den Internaten.
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Ralf Lanfermann Leitung
Ansprechpartner
Ralf Lanfermann
Am Wietingshof 4
27259 Freistatt